Arbeitsrecht: Passivraucher dürfen kündigen
Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes in Darmstadt dürfen Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz Passivrauch ausgedetzt sind, fristlos kündigen und haben sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld
Stern.de: Passivraucher dürfen kündigen
Stern.de: Passivraucher dürfen kündigen
08.05.2007 16:00
Hoffentlich weiß der Gute auch was Er sich mit der eigenen Kündigung angetan hat. In der heutigen Zeit einen festen Job wegen ein bißchen Qualm aufzugeben ist in der Regel Wahnsinn. Er wird es sicher später bereuen.
rauchfrei seit 1.11.2006 - kalter Entzug
08.05.2007 18:57
Hier ist der Fall noch etwas ausführlicher beschrieben:
Weilburger Tageblatt: Weilburger wehrt sich gegen Qualm am Arbeitsplatz
Weilburger Tageblatt: Weilburger wehrt sich gegen Qualm am Arbeitsplatz
10.05.2007 19:04
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